Allgemeine Versteigerungsbedingungen
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Die Versteigerung erfolgt freiwillig und ist öffentlich. Man muss volljährig
sein, um an der Versteigerung teilzunehmen.
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Die Steigerungssätze betragen in der Regel:
- bis 200 zł – 10 zł
- bis 500 zł – 20 zł
- bis 1.000 zł – 50 zł
- bis 5.000 zł – 100 zł
- bis 10.000 zł – 200 zł
- bis 20.000 zł – 500 zł
- bis 50.000 zł – 1.000 zł
- über 50.000 zł – 2.000 zł
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Den Zuschlag erhält nach dreimaligem Aufruf der Höchstbietende. Der
Versteigerer hat in begründeten Fällen das Recht, den Zuschlag zu
verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Ein Bieter
bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot
ungültig ist oder vom Versteigerer sofort zurückgewiesen wird. Der
Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und das Los erneut anbieten,
wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden
ist oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Mit dem Zuschlag
kommt zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer ein Kaufvertrag zustande.
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Schriftliche Aufträge werden in jedem Fall gewissenhaft und interessewahrend
ausgeführt. Die gebotenen Höchstpreise werden nur soweit ausgeschöpft, wenn
es nötig ist, sonstige Gebote zu überbieten.
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Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 15% des
Zuschlagspreises sowie zł 7 je Kauflos. Die Kosten für Porto, Verpackung,
Versicherung und ggf. Import werden den Käufern in Rechnung gestellt.
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Saalbieter haben die Kaufrechnung sofort auszugleichen, bei schriftlichen
Bietern wird die Auktionsrechnung mit Zustellung fällig.
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Wer als Dritten bietet, muss seine Vertreterstellung von Beginn der
Versteigerung an offenlegen; andermals kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter
zustande.
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Bis zur vollständigen Zahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis
zur Einlösung – bleiben die Lose Eigentum des Einlieferers. Ein Anspruch auf
Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger
Kaufpreiszahlung.
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Zahlung und Provision sind bei Saalkäufern sofort fällig.
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Zahlung und Provisionen bei schriftlichen Geboten sind mit Zustellung der
Auktionsrechnung fällig.
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Alle Beträge, welche eine Woche nach Rechnungszustellung nicht beim
Auktionator eingegangen sind, unterliegen Verzugszinsen von 10% des
Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zuzüglich Bearbeitungskosten. Wenn
der Käufer die Verletzung seiner Vertragspflichten zu vertreten hat, kann er
auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. In diesem Falle kann der
Versteigerer vom Käufer eine Schadenspauschale von 25% des Zuschlagpreises
(Ersatz für entgangene Provisionen und entstandene Aufwendungen) verlangen.
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Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware versandfertig der Post
übergeben worden ist.
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Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und
geprüft werden. Die Beschreibung der Lose ist mit grössmöglicher Sorgfalt
und nach bestem Wissen vorgenommen.
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Reklamationen bezüglich offener Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach
Übergabe oder Zustellung der Lose bei dem Versteigerer eingegangen sein. Der
Versteigerer kann zum Nachweis der Mängel vom Käufer auf dessen Kosten die
Einholung von Prüfattesten durch zwei voneinander unabhängige Spezialprüfer
verlangen. Im Falle einer Rückabwicklung des Kaufervertrages erstattet der
Versteigerer dem Erweber das Aufgeld und die Zuschlagsumme ; ein darüber
hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Jede Reklamation ist
ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind.
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Bei Sammlungen, Sammellosen und Lose, die mehr als zwei Marken enthalten,
sind Reklamationen jeglicher Art ausgeschlossen. Lose, die bereits mit
Fehlern beschrieben sind, oder diese Fehler sich aus den Abbildungen
ergeben, können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden.
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Handel und Tauschgeschäfte sind auf der Auktion nicht gestattet. Der
Versteigerer kann, auch ohne Angabe von Gründen, Personen von der Auktion
abtreten.
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Auktionswährung ist ausschliesslich ZŁOTY. Im Katalog angegebene Preise sind
Ausgangspreise. Angebote unterhalb dieser Preise sind möglich nach der
Auktion.
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Mit Abgabe eines Gebotes bestätigt der Käufer, dass er die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Der
Versteigerer ist ermächtigt, sämtliche aus dem Vertragsverhältnis
entstandenen Rechte auch gerichtlich im eigenen Namen wahrzunehmen.
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Erfüllungsort ist Warschau. Es gilt polnisches Recht. Das Einheitliche
(internationale) Kaufrecht findet keine Anwendung.